Rechtskräftig: Viagogo muss die Identität der Verkäufer und die Ticket-Personalisierung OFFENLEGEN.

Erfolg für Prof. Hintermayr: Der Oberste Gerichtshof folgte der Klage von Prof. Dr. Hintermayr im Auftrag des Wettbewerbsschutzverbands (WSV) und hat rechtskärftig entschieden, dass Viagogo die für den Kauf von Eintrittskarten wesentlichen Informationen zur Verfügung stellen muss.

Als wesentliche Information gelten neben dem Namen und der Anschrift des Verkäufers auch die Information, ob es sich bei dem angebotenen Ticket um ein personalisiertes - also nicht frei übertragbares - Ticket handelt.

Das bedeutet, dass die Angaben, ob ein personalisiertes Ticket verkauft wird und wer der Verkäufer ist und welche Adresse er hat, ab sofort auf der Website - vor der Kaufentscheidung über die Tickets - offengelegt werden müssen.

OGH 30.3.2020, 4 Ob 32/20i:

Viagogo ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, auf der für den österreichischen Markt ausgerichteten Website www.viagogo.at oder einer vergleichbar ähnlichen Website in Österreich oder mit Wirkung für Österreich, die Marktteilnehmer über die von ihren registrierten viagogo-Usern für öffentliche Veranstaltungen, insbesondere für Kabarettveranstaltungen von Monika Gruber & Viktor Gernot, zum Verkauf angebotenen Eintrittskarten oder über die tatsächliche Identität der registrierten viagogo-User als Verkäufer dadurch irrezuführen, dass sie die Ticketart als personalisiertes Ticket oder die Identität des Verkäufers (nach Maßgabe der Registrierung) nicht offenlegt.

Die Kurzfassung des Urteils können Sie hier nachlesen.

Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.

 

Auch die APA hat berichtet:

Viagogo muss über Verkäufer und Ticket-Personalisierung informieren

Utl.: OGH-Urteil - WK OÖ sieht "echtes Problem" aus der Welt geschafft

Das Schweizer Ticketportal viagogo muss seine User besser informieren: So muss die Identität der Verkäufer offengelegt und dezidiert ausgewiesen werden, wenn es sich um ein personalisiertes Ticket handelt. Das ist nun höchstgerichtlich entschieden. Bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich, die das Verfahren angestrengt hat, sieht man damit "ein echtes Problem" aus der Welt geschafft.

Petra Riffert, Obfrau der Fachgruppe OÖ der Freizeit- und Sportbetriebe, und Andrea Müller-Schröder, Obfrau der Fachgruppe OÖ der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, sehen "für die Kartenbüros wieder ein Stück mehr fairen Wettbewerb hergestellt". Denn gerade bei - nicht als solchen ausgewiesenen - personalisierten Tickets sei es immer wieder vorgekommen, dass den Käufern der Zutritt zu Veranstaltungen verwehrt worden sei. Dass der Originalticketpreis, die Höhe der Bearbeitungsgebühr und Identität des Verkäufers offengelegt werden müssen, mache auch die Konsumenten "eindeutig zu Gewinnern dieses Urteils".

Anlass des langwierigen Rechtsstreits waren zu überhöhten Preisen auf viagogo verkaufte Karten für Auftritte der Kabarettisten Monika Gruber und Viktor Gernot, die von der Marchtrenker Agentur Stage veranstaltet wurden. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich ging über den Wettbewerbsschutzverband WSV gegen viagogo gerichtlich vor. Die von Rechtsanwalt Johannes Hintermayr betreute Causa ging bis vor den Obersten Gerichtshof, der Ende März ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat. Mit dem Begehren, dass viagogo in Österreich nicht mehr als Kartenbüro auftreten darf, ist man zwar nicht durchgekommen, aber man hat die oben genannten Punkte erreicht.

Quelle: APA, Autor: ver/ker/cig

Hören Sie hier ein ORF Interview von Prof. Dr. Hintermayr zum Viagogo-Ersturteil des LG Linz mit vielen Infos zu Viagogo.

 

 

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