Konsumentenschützer aus dem In- und Ausland haben bereits mehrmals versucht gegen das Ticketportal Viagogo gerichtlich vorzugehen - meist ohne Erfolg. Eine Klage von Prof. Hintermayr im Auftrag des Wettbewerbsschutzverbands (WSV) brachte nun ein wegweisendes Urteil. Der Weiterverkäufer Viagogo muss Käufer ab sofort besser informieren und in Zukunft den Original-Ticketpreis, sowie Verkäuferdaten bekannt geben.

Über Viagogo können Eintrittskarten zu Events aller Art erworben werden, die Plattform ist jedoch nicht selbst Händler, sondern nur Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. In der Kritik steht das britische Onlineportal wegen intransparenter Preisgestaltung und Wucherpreisen, sowie dem Verkauf von gefälschten oder ungültigen Tickets.

Format Viagogo: unzulässig und irreführend

„Ein Großteil der angebotenen Karten kann gar nicht weiterverkauft werden, weil sie personalisiert sind“, so Johannes Hintermayr, Anwalt des in der Wirtschaftskammer Oberösterreich angesiedelten Wettbewerbsschutzverbands (WSV). Verbraucher, die über Viagogo einkaufen, seien doppelt geschädigt - sie liefen Gefahr, dass die Tickets nicht übertragbar oder gar gefälscht seien und würden obendrein für diese einen überhöhten Preis zahlen.

Viele Künstler raten ihren Fans bereits vom Ticketkauf via Viagogo ab

Die Fachgruppe der Kartenbüros der oberösterreichischen Wirtschaftskammer - in Vertretung durch Anwalt Hintermayr - klagte Viagogo 2017, weil die Ticketplattform ohne österreichische Gewerbeberechtigung und Niederlassung online für den heimischen Markt keine Tickets verkaufen dürfe. Die oberösterreichische Wirtschaftskammer verlor zwar diese Klage in zweiter Instanz, allerdings stufte das Gericht das Format von Viagogo als unzulässig und irreführend ein.

Viagogo muss Preise und Verkäuferdaten offenlegen

„Das ist ein großer Erfolg, denn künftig muss Viagogo Preise und Verkäuferdaten auf seiner Website offenlegen“, so Hintermayr. Im Detail heißt das: Viagogo muss – wenn das Urteil rechtskräftig wird - die Ticketart, eine etwaige Personalisierung, den Originalticketpreis, die Höhe der Bearbeitungsgebühr, die Identität des Verkäufers und dessen Berechtigung zum Verkauf offenlegen. Damit haftet Viagogo künftig dafür, dass Konsumenten im Schadfall zu ihrem Geld kommen.

Wer bis dato überteuerte oder gefälschte Tickets über Viagogo gekauft hat und den Onlinehändler klagen möchte, sollte dies nicht ohne eine Rechtsschutzversicherung tun, so Anwalt Hintermayr. Denn alleine die Übersetzung der Klage ins Französische – eine notwendige Maßnahme, denn der Firmensitz der Ticketplattform liegt in Genf – könne rund 700 Euro kosten, die der geschädigte Konsument selbst übernehmen müsse. In den meisten Fällen habe aber die Rechtsschutzversicherung den Kunden das Geld für überhöhte Tickets ersetzt, noch bevor es zu einem Verfahren gekommen sei, so Hintermayr.

Viagogo hat vier Wochen Zeit für Revision

Der Linzer Anwalt Hintermayr geht davon aus, dass Viagogo sein Geschäftsmodell ändern wird, denn sollte sich der Onlinehändler nicht dem Urteil der Irreführung beugen, müsse dieser mit Geldstrafen in Millionenhöhe rechnen. Viagogo hat vier Wochen Zeit, um Berufung einzulegen.

Zuletzt wurde bekannt, dass Viagogo im November 2019 die Internet-Ticketbörse Stubhub für knapp vier Milliarden Euro gekauft hat. Der US-Onlinehändler Stubhub ist österreichischen Verbraucherschützern bislang nicht negativ aufgefallen. Auffallend ist aber: Der Gründer von Viagogo, der US-Investor Eric Baker, ist gleichzeitig auch Co-Gründer von Stubhub.

Quelle: Noel Kriznik, help.ORF.at

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Das Interview zum Beitrag mit Johannes Hintermayr

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