Prof. Dr. Johannes Hintermayr wurde mit 3.2.2020 für die aktuelle Legislaturperiode von der Präsidialkonferenz des Nationalrates in die ständige Liste von Verfahrensanwälten aufgenommen.

Nach der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse hat der Präsident des Nationalrates für die Dauer einer Gesetzgebungsperiode eine ständige Liste von Personen zu führen, die die persönlichen Voraussetzungen für die Funktion des Verfahrensrichters oder Verfahrensanwalts erfüllen.

Es freut uns besonders, dass Johannes Hintermayr in die ständige Liste als Verfahrensanwalt aufgenommen wurde.

 Liste

 

Hier geht es zur vollständigen Liste der Verfahrensrichter und -anwälte des Paralaments.