Wegen überlanger Verfahrensdauer in einem markenrechtlichen Zivilverfahren, das über drei Instanzen hinweg insgesamt 12 Jahre gedauert hat, haben sich RA Prof. Dr. Johannes Hintermayr und RAA Ing. Mag. Mario Karl Steglehner für ihren Klienten mit einer umfangreichen Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewandt und konnten im eingeleiteten Schlichtungsverfahren eine Einigung mit der Österreichischen Bundesregierung erzielen, der zufolge unser Klient - als Wiedergutmachung für das überlange Verfahren - eine fünfstellige Summe erhalten hat.

   
 

2021 08 27 10 00 20 Dokument5 Word

Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Bedenken unseres Klienten zum markenrechtlichen Verfahren nicht geteilt hatte, war der innerstaatliche Instanzenzug erschöpft und unser Klient konnte keine Rechtsmittel mehr erheben.

Wir gaben nicht auf und brachte für unseren Klienten eine auf Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) gestützte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein.

Der EGMR nahm die Beschwerde an (was in Anbetracht der Zurückweisungsquote des Gerichtshofs an sich schon einen großen Erfolg bedeutet) und leitete ein Schlichtungsverfahren ein. Im Wege eines „friendly settlements“ akzeptierte die Österreichische Bundesregierung den Vorschlag des EGMR zur Zahlung einer fünfstelligen Entschädigungssumme an unseren Klienten. Recht muss Recht bleiben und jeder kommt zu seinem Recht!

Wir freuen uns sehr mit unserem Klienten.