RA Prof. Dr. Johannes Hintermayr, RAA Ing. Mag. Mario Steglehner und Christoph Kahr durften am 29.6.2021 im Rahmen des mehrstündigen Vortrags "Gewährleistung - was hat sich geändert?" allen interessierten Teilnehmern des Landesgremiums Elektro- und Einrichtungsfachhandel der Wirtschaftskammer Oberösterreich die mit 1.1.2022 in Kraft getretenen Neuerungen im Gewährleistungsrecht vorstellen.

gewährleistung neu

Am 29. Juni 2022 hat die WKO Oberösterreich für alle interessierten Teilnehmer aus dem Elektro- und Einrichtungsfachhandel zum Vortrag "Gewährleistung - was hat sich geändert?" eingeladen. Vorgetragen haben RA Prof. Dr. Johannes Hintermayr, RAA Ing. Mag. Mario Karl Steglehner und Christoph Kahr.

Im Rahmen des Vortrags wurden insbesondere die für Unternehmer*innen wichtigen Themen

- Verträge zwischen Unternehmern (B2B)

- Verträge mit Verbrauchern (B2C)

- Verkauf von Waren mit digitalen Elementen

- Aktualisierungspflicht

- Rückgriffsrechte des Händlers gegen seinen Vorlieferanten

- Austauschkosen von defekten Geräten

umfassend behandelt.

Die Teilnehmer*innen der beiden Branchen waren an der Materie höchst interessiert und es wurden zahlreiche Fragen gestellt, viel diskutiert und debattiert, sodass der für zwei Stunden angesetzte Vortrag "erst" nach - wie wir hoffen - aufschlussreichen zwei weiteren Stunden endete.

Die Vortragenden bedanken sich für die Einladung und das breite Interesse an der Veranstaltung der WKOÖ.