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Wegen überlanger Verfahrensdauer in einem markenrechtlichen Zivilverfahren, das über drei Instanzen hinweg insgesamt 12 Jahre gedauert hat, haben sich RA Prof. Dr. Johannes Hintermayr und RAA Ing. Mag. Mario Karl Steglehner für ihren Klienten mit einer umfangreichen Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewandt und konnten im eingeleiteten Schlichtungsverfahren eine Einigung mit der Österreichischen Bundesregierung erzielen, der zufolge unser Klient - als Wiedergutmachung für das überlange Verfahren - eine fünfstellige Summe erhalten hat.
Der Oberste Gerichtshof bestätigt das Urteil des OLG Linz infolge einer Klage von Prof. Hintermayr im Auftrag der AB Taxicompany Stadlbauer GesmbH gegen einen Mitbewerber wegen Irreführung, weil das konkurrierende Taxiunternehmen unlauter unter anderem das Firmenschlagwort der AB Taxicompany Stadlbauer GesmbH "Taxicompany" auf www.google.at als Meta-Keyword gebucht hatte.
Rechtskräftig: Viagogo muss die Identität der Verkäufer und die Ticket-Personalisierung OFFENLEGEN.
Erfolg für Prof. Hintermayr: Der Oberste Gerichtshof folgte der Klage von Prof. Dr. Hintermayr im Auftrag des Wettbewerbsschutzverbands (WSV) und hat rechtskärftig entschieden, dass Viagogo die für den Kauf von Eintrittskarten wesentlichen Informationen zur Verfügung stellen muss.
Als wesentliche Information gelten neben dem Namen und der Anschrift des Verkäufers auch die Information, ob es sich bei dem angebotenen Ticket um ein personalisiertes - also nicht frei übertragbares - Ticket handelt.
Das bedeutet, dass die Angaben, ob ein personalisiertes Ticket verkauft wird und wer der Verkäufer ist und welche Adresse er hat, ab sofort auf der Website - vor der Kaufentscheidung über die Tickets - offengelegt werden müssen.