Markenlöschung:

Nachdem es dem Team von Prof. Hintermayr im Jahr 2022 bereits gelungen war, die in Österreich als „Qualitätstestsiegel“ weit verbreitete Unionswortbildmarke „Q" in "Weiß-Rot" - rechtskräftig für „nichtig“ erklären und aus dem Unionsmarkenregister löschen zu lassen, konnte das Team von Prof. Hintermayr nunmehr auch die vorallem in Deutschland, Frankreich, Polen, Portugal und Schweiz als "Qualitätssiegel" genutzte Unionswortbildmarke "Q" in "Weiß-Gold" löschen zu lassen.

RAA Ing. Mag. Mario Karl Steglehner hat am 22. Juni 2023 die Rechtsanwaltsprüfung am OLG Linz abgelegt und  bestanden.

Die Kanzlei gratuliert Ing. Mag. Steglehner herzlich zur bestandenen Prüfung!

RA Prof. Dr. Johannes Hintermayr, RAA Ing. Mag. Mario Steglehner und Christoph Kahr durften am 29.6.2021 im Rahmen des mehrstündigen Vortrags "Gewährleistung - was hat sich geändert?" allen interessierten Teilnehmern des Landesgremiums Elektro- und Einrichtungsfachhandel der Wirtschaftskammer Oberösterreich die mit 1.1.2022 in Kraft getretenen Neuerungen im Gewährleistungsrecht vorstellen.

Markenlöschung rechtskräftig:

Die Juristen der Kanzlei konnten mit einem Löschungsantrag beim EUIPO - Europäisches Markenamt - im Auftrag eines renommierten Marktforschungsunternehmens -  die in Österreich, Deutschland, Frankreich, Polen, Portugal und Schweiz als „Qualitätstestsiegel“ genutzte Unionswortbildmarke „Q" - rechtskräftig für „nichtig“ erklären und aus dem Unions-markenregister löschen lassen.

Mario Karl Steglehner wurde am 14.11.2022 von der ISO-Zertifizierungsstelle Austrian Standards zum "Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB)" REzertifiziert. Wir gratulieren herzlich zur Rezertifizierung!

Aktuell rollt eine Abmahn- bzw Aufforderungswelle betreffend Google Fonts quer durch Österreich. Dabei wurden tausende Websitebetreiber im Namen einer in Wien ansässigen Dame mit osteuropäischem Namen durch deren Anwalt - der am Briefpapier unter "datenschutzanwalt.eu" auftritt - wegen eines vermeintlichen Datenschutzverstoßes aufgrund der externen Einbindung der Google Schriftarten auf deren Websites - unter anderem - zur Zahlung von EUR 100,00 Schadenersatz + Anwaltskosten aufgefordert. Sind auch Sie betroffen? Prof. Hintermayr berät und hilft gerne!

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