Aktuell rollt eine Abmahn- bzw Aufforderungswelle betreffend Google Fonts quer durch Österreich. Dabei wurden tausende Websitebetreiber im Namen einer in Wien ansässigen Dame mit osteuropäischem Namen durch deren Anwalt - der am Briefpapier unter "datenschutzanwalt.eu" auftritt - wegen eines vermeintlichen Datenschutzverstoßes aufgrund der externen Einbindung der Google Schriftarten auf deren Websites - unter anderem - zur Zahlung von EUR 100,00 Schadenersatz + Anwaltskosten aufgefordert. Sind auch Sie betroffen? Prof. Hintermayr berät und hilft gerne!

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wurde all jenen bewusst, die sich im Februar 2021 an einem „Shitstorm“ auf Facebook gegen einen Polizisten beteiligt haben.

   

Wegen überlanger Verfahrensdauer in einem markenrechtlichen Zivilverfahren, das über drei Instanzen hinweg insgesamt 12 Jahre gedauert hat, haben sich RA Prof. Dr. Johannes Hintermayr und RAA Ing. Mag. Mario Karl Steglehner für ihren Klienten mit einer umfangreichen Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewandt und konnten im eingeleiteten Schlichtungsverfahren eine Einigung mit der Österreichischen Bundesregierung erzielen, der zufolge unser Klient - als Wiedergutmachung für das überlange Verfahren - eine fünfstellige Summe erhalten hat.

   

Mag. Mario Karl Steglehner vom Land OÖ für den Umgang mit dem Digitalen Oberösterreichischen Raum-Informations-System "DORIS" zertifiziert. Wir gratulieren!

Hier finden Sie alle Medienberichte von Krone, KurierVolksblatt, der APA und Co. sowie von internationalen Medien wie dem IQ Magazin, zum Erfolg der Kanzlei gegen die Plattform viagogo.

Der Oberste Gerichtshof bestätigt das Urteil des OLG Linz infolge einer Klage von Prof. Hintermayr im Auftrag der AB Taxicompany Stadlbauer GesmbH gegen einen Mitbewerber wegen Irreführung, weil das konkurrierende Taxiunternehmen unlauter unter anderem das Firmenschlagwort der AB Taxicompany Stadlbauer GesmbH "Taxicompany" auf www.google.at als Meta-Keyword gebucht hatte.

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